Arnold Reisemobile

Wissenswertes*

Zulassung als Oldtimer / H-Kennzeichen

Eine Zulassung unserer Fahrzeuge als Oldtimer ist, sobald 30 Jahre seit dem Erstzulassungsjahr vergangen sind, möglich und naheliegend, da damit auch einige Vorteile verbunden sind. Zu den Vorteilen zählt eine geringere KFZ-Steuer (einheitlich p.A. derzeit  191,73€) und auch entsprechend günstigere Tarife in KFZ-Haftpflicht und Kaskoversicherung. Zusätzlich sind Oldtimer von den Beschränkungen für die Umweltzonen befreit, d.h. mit einer H-Zulassung sind diese uneingeschränkt befahrbar. Dem stehen eigentlich keine Nachteile gegenüber, ausser daß kein Saisonkennzeichen mehr möglich ist. Man kann dafür das Fahrzeug aber bedarfsgerecht jederzeit zulassen, oder abmelden, was die Unterhaltskosten, je nach Nutzung, nochmals deutlich sinken lässt. Bedingung ist (Zitat): “Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer ist in der  Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Auf Antrag wird für ein Fahrzeug ein amtliches Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurde und  vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes  eingesetzt wird und gemäß StVZO § 21c eine Betriebserlaubnis als  Oldtimer erhalten hat”... Dies stellt gegenüber einer Youngtimerzulassung mit rotem 07-er Kennzeichen einen grossen Vorteil dar, da dort nur Fahrten zur technischen Überprüfung und zu entsprechenden Treffen erlaubt sind . Die Anforderungen an das Fahrzeug hierzu sind im bis 09/2011 gültigen Anforderungskatalog beschrieben, der vom TUEV-Sued herausgegeben wurde, zum anderen gilt seit 1.10.2011 eine verbindliche “Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern”, die den Anforderungskatalog ablöst und fallweise einige Verschärfungen enthält, zu denen aber noch keine Erfahrungen hinsichtlich der Auslegung vorliegen.
Diverse Beispiele aus der Diskussion in unserem Forum zeigen, dass es bisher bei unseren Fahrzeugen nahezu keine Beschränkungen gab. Für die Erstellung des notwendigen Gutachtens hat man die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Prüforganisationen. Viele Dinge bei unseren Fahrzeugen liegen im Ermessensspielraum des Sachverständigen. Als kritische Themen haben sich in Einzelfällen moderne, bunte Fahrradträger,  Satellitenschüsseln und moderne Markisen herausgestellt. Auch Solarpaneele und moderne Radkappen könnten kritisch, sollten aber kein Hinderungsgrund sein. Nach unseren Kenntnissen hat aber bisher jeder Arnold, der das entsprechende Alter erreicht hat, die Anerkennung ohne grössere Probleme erreichen können. So gibt es sogar Beispiele mit auffälliger “Airbrush”-lackierung, Motorumrüstungen oder gleichzeitiger Eintragung einer Autogasanlage (!) bei Erstellung des H-Gutachtens. Im Normalfall gibt es also keine wesentlichen  Einschränkungen, soweit sich das Fahrzeug in einem normalen verkehrssicheren und gepflegten gebrauchsfähigen Zustand befindet. Es sollte auch im Bereich des Fahrgestells keine auffälligen Rostschäden aufweisen, oder technische Veränderungen erfahren haben, die “nicht zeitgemäss” sind. Im Grundsatz sind unsere Arnies, wie ein Prüfer sachlich festgestellt hat, ja schon moderne Fahrzeuge, denn viele damalige Innovationen sind heutiger Stand der Technik und waren schon Mitte der 80er verfügbar (ABS, Airbags, Katalysatoren, CD-Radios, Kassettenmarkisen, Mobiltelefonie, Rückfahrkameras, uvam.) und sind später teilweise noch in die Serie unserer Basisfahrzeuge eingeflossen, oder waren als Zubehör frei am Markt verfügbar.
Kosten: Das erforderliche Gutachten kann nur in Verbindung mit einer HU/AU erworben werden. Das eigentliche Gutachten kostet dabei ab ca. 60€, je nach Prüforganisation. Wer also dieses Projekt in Angriff nehmen will sollte sich bei bei TÜV, Dekra, GTÜ und anderen Arnoldbesitzern vorab erkundigen und mit dem zuständigen Prüfer das Anliegen klären, damit man dann gut vorbereitet zur Prüfung vorfahren kann.
In Zukunft könnte sich ein weiterer Vorteil herauskristallisieren: Die Politik denkt im Sinne des Bürokratieabbaus darüber nach das Prüfintervall für HU/AU auf 5 Jahre zu verlängern (!), da “sich die Liebhaberstücke in der Regel im Besitz von fahrzeugtechnisch  versierten Personen befinden” und bei durchschnittlich “unter 2000km jährlicher Fahrleistung die Verkehrssicherheit keinesfalls leide”. Wer also bereits ein H-Kennzeichen besitzt sollte sich also entsprechend verhalten, damit wir evtl. alle früher oder später in den Genuss einer solchen Regelung kommen können.